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Zuständigkeit Grundsteuer ab 1. Juni 2025
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Finanzämter
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des neuen Grundsteuerrechts wurde ab 1. Juni 2025 dem Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle Viechtach übertragen. Insoweit werden künftig die Bescheide betreffend des neuen Grundsteuerrechts auch durch jenes ergehen. Einheitswertbescheide hingegen werden weiterhin von den Lagefinanzämtern erlassen.
Bitte wenden Sie sich künftig an das jeweils zuständige Finanzamt.